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Rechtstipp: Namensrecht - Das Wohl des Kindes ist wichtiger als der Zeitpunkt der Antragstellung

10.02.2026

Will eine Mutter ihremKind aus einer vergangenen Beziehung - wie sie es für sich selbst auch getanhat - künftig den Nachnamen ihres neuen Ehemannes geben, so kann sie das auchdann durchsetzen, wenn ihr Antrag darauf vor Inkrafttreten der neueren, wenigerstrengen Regel zur »Einbenennung« gestellt worden ist. Es reiche, dass dieNamensänderung dem Wohl des Kindes dient. Auf den Antrag sind die neuen, zumZeitpunkt der Entscheidung geltenden großzügigeren Regelungen anzuwenden - esliegt keine verbotene Rückwirkung vor. (Hier hatten sich die Eltern des Kindesbereits vor dessen Geburt getrennt und es fanden höchst selten Kontaktezwischen dem Kind und dem leiblichen Vater statt. Auch wurden gegen den Vatermehrfach Gewaltschutzanordnungen erlassen.) (OLG Frankfurt am Main, 2 WF115/25) - vom 28.11.2025

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