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Rechtstipp: Mietrecht - Wer wiederholt Böller auf dem Balkon zündet, der fliegt fristlos

22.12.2025

Brennt ein Mieterwiederholt Feuerwerkskörper auf dem Balkon ab, und hat er dafür bereits eineAbmahnung erhalten, so kann er sich nicht gegen eine fristlose Kündigung desMietvertrages wehren, wenn er erneut auf dem Balkon zündelt. Es spiele keineRolle, ob er Dritte konkret gefährdet hat. Denn das Abbrennen von Feuerwerk istmit einer erheblichen Lärmbelästigung sowie Funkenflug und Rauchentwicklungverbunden, die das Wohnen für Menschen und Tiere beeinträchtigt. (AmG Itzehoe,92 C 112/24) - vom 22.02.2025

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