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Rechtstipp: Mietrecht - Während laufender Räumung mit Mietererhöhung vorsichtig sein

28.05.2025

Kündigt ein Vermieterehepaar (das 2 Kinder hat) einem Mieter wegen Eigenbedarfs, und fordert es die Mieter auf, die Wohnung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verlassen, weigern sich die Mieter jedoch, und kommt es zur Räumungsklage, so müssen die Mieter keinesfalls ausziehen, wenn sie während des laufenden Räumungsverfahrens von den Vermietern (überraschenderweise) aufgefordert werden, einer Mieterhöhung zuzustimmen - und sie dem entsprechen. Dadurch ist dann ein (neues) unbefristetes Mietverhältnis entstanden. Das Mieterhöhungsbegehren stelle eine Willenserklärung beziehungsweise einen »Antrag auf Abschluss eines Änderungsvertrages« seitens des Vermieters dar. (AmG Bielefeld, 411 C 34/24) - vom 17.06.2024

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