Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Mietrecht - Eine Zerrüttung ...

Rechtstipp: Mietrecht - Eine Zerrüttung zerstört noch nicht das Mietverhältnis

21.08.2025

Kommt es zwischen den Mietern einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus und ihren Vermietern seit mehr als zehn Jahren regelmäßig zum Streit (unter anderem wurde den Mietern vorgeworfen, sich nicht an die Hausordnung zu halten, Mülltonnen falsch zu befülle, falsch zu parken Lärm zu machen), so darf der Vermieter den Mietvertrag nicht fristlos wegen »Zerrüttung« kündigen, wenn er vom Mieter angezeigt wird, weil er ihn als »Penner« beschimpft hat. Mit dem Stellen der Strafanzeige hat sich der Mieter nicht pflichtwidrig verhalten. Eine Zerrüttung des Mietverhältnisses reiche allein grundsätzlich nicht aus, um den Mieter aus den vier Wänden zu werfen. (BGH, VIII ZR 211/22) – vom 29.11.2023

Mit Freunden teilen