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Rechtstipp: Mietrecht - Eine Hausordnung darf nicht vorgeben, wann die Waschmaschine laufen darf
Soll laut derHausordnung in einem Mehrfamilienhaus die Benutzung von Haushaltsgeräten nurwerktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 20.00 Uhrerlaubt sein, so ist diese Vorgabe unwirksam. Übliche Wohngeräusche sind ineinem Mehrfamilienhaus nicht zu vermeiden. Dazu zählen auch Haushaltsgeräte wiezum Beispiel Waschmaschinen oder Wäschetrockner, deren Nutzung nicht aufbestimmte Tage und Zeiten beschränkt werden darf. (AmG Hamburg, 21 C 402/23) -vom 02.08.2024