Rechtstipp: Mietrecht - Eine erteilte Hundehalte-Erlaubnis gilt auch für neuen Vermieter
Hat ein Vermieter einem Mieter die Erlaubnis erteilt, einen Hund in der Wohnung zu halten, so gilt diese Erlaubnis auch dann weiter, wenn der Vermieter wechselt. Der neue Vermieter muss die vom Vorgänger erteilte Genehmigung auch dann akzeptieren, wenn es sich bei dem Tier um einen Kampfhund handelt. Nur, wenn ein neuer wichtiger Grund vorliegt (zum Beispiel, weil sich ein Mieter durch aggressives Verhalten des Hundes belästigt fühlt), könnte die Erlaubnis widerrufen werden. Diesen Grund muss der Vermieter nachweisen. (AmG Berlin Charlottenburg, 218 C 243/23) - vom 30.05.2024