Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Mietrecht - Eine erteilte Hu...

Rechtstipp: Mietrecht - Eine erteilte Hundehalte-Erlaubnis gilt auch für neuen Vermieter

24.09.2025

Hat ein Vermieter einem Mieter die Erlaubnis erteilt, einen Hund in der Wohnung zu halten, so gilt diese Erlaubnis auch dann weiter, wenn der Vermieter wechselt. Der neue Vermieter muss die vom Vorgänger erteilte Genehmigung auch dann akzeptieren, wenn es sich bei dem Tier um einen Kampfhund handelt. Nur, wenn ein neuer wichtiger Grund vorliegt (zum Beispiel, weil sich ein Mieter durch aggressives Verhalten des Hundes belästigt fühlt), könnte die Erlaubnis widerrufen werden. Diesen Grund muss der Vermieter nachweisen. (AmG Berlin Charlottenburg, 218 C 243/23) - vom 30.05.2024

Mit Freunden teilen