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Rechtstipp: Mietrecht - Auch Stromklau führt nicht zwingend zum Rauswurf

24.03.2025

Lädt ein Mieter sein Elektroauto an einer Gemeinschaftssteckdose auf, so ist das nicht zwingend ein Grund, dem Mieter den Mietvertrag zu kündigen. Es kommt auf die näheren Umstände und die Höhe des Schadens an. Bewohnt ein Paar mit einem Kind eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und lädt der Vater sein Plugin-Hybrid-Auto über eine Gemeinschaftssteckdose, deren Stromverbrauch im Rahmen der Betriebskostenabrechnung als Allgemeinstrom von allen Mietern gemeinsam bezahlt wird, so kann er mit diesem Verhalten zwar grundsätzlich den Hausfrieden gefährden. Der Vermieter darf aber nicht fristlos kündigen. Der Vermieter hätte zuerst eine Abmahnung aussprechen müssen - zumal der Schaden »nicht beträchtlich« war (hier ging es um einen Schätzbetrag in Höhe von rund 40 €). Hat sich der Mann nach der Kündigung an die Regeln gehalten, eine »Kompensationszahlung« in Höhe von 600 Euro angeboten und sich bei den Mitmietern entschuldigt, so ist nicht von einer Wiederholungsgefahr auszugehen. (AmG Leverkusen, 22 C 157/23) - vom 17.05.2024

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