Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Maklerhonorar - Die Zeiten, ...

Rechtstipp: Maklerhonorar - Die Zeiten, dass nur der Käufer zahlt, sind vorbei

05.05.2025

Soll nur der Käufer einer Immobilie den vom Verkäufer bestellten Makler bezahlen, so verstößt das gegen den Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns. Das gelte auch dann, wenn der Kaufpreis um die Summe reduziert wird, die der Käufer an den Makler überweist (hier ging es um 25.000 €). Der gesamte Maklervertrag wird dadurch nichtig, was auch dann gilt, wenn der Käufer faktisch nicht schlechter dasteht, und er sich gegenüber dem Maklerbüro zur Zahlung des vollen Honorars verpflichtet - und auch bereits gezahlt hatte. Der Käufer kann die Rückzahlung des Maklerlohns in voller Höhe verlangen. (BGH, I ZR 138/24) - vom 06.03.2025

Mit Freunden teilen