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Rechtstipp: Legt eine Pflegehelferin ein gefälschtes Attest vor, so fliegt sie

27.06.2025

Hat eine Pflegehelferin ein gefälschtes Attest eines Arztes darüber vorgelegt (hier im Jahr 2022), dass sie (vorläufig) nicht gegen das Corona-Virus geimpft werden dürfte, so verstößt sie in erheblicher Weise gegen ihre arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Ein solches Verhalten (die Frau hat sich ein Attest aus dem Internet gezogen) stellt einen Grund für eine fristlose Kündigung dar und sei ein Vertrauensbruch, der nicht zunächst hätte abgemahnt werden müssen. Denn die Frau hat die Gesundheit ihr anvertrauter Patienten gefährdet. (BAG, 2 AZR 55/23) - vom 14.12.2023

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