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Rechtstipp: Kündigung - Wer unzulässige "Höhergruppierungen" abnickt, der fliegt
Werden in einemstädtischen Betrieb Mitglieder des Betriebsrats ohne Grund höhergruppiertbezahlt als »normale« Arbeitnehmer, so darf die Stadt dem Geschäftsführer desBetriebes (hier ging es um ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs)fristlos kündigen. Das gelte auch dann, wenn der zwar nicht für dasPersonalwesen zuständig war, die Höhergruppierungen aber abgenickt hatte. Einesolche Höhergruppierung ist unzulässig. Unterzeichnet er solche, anstatt dieGehaltsentwicklungen der Betriebsratsmitglieder zu hinterfragen, so begeht ereine Pflichtverletzung. (OLG Frankfurt am Main, vom 20.11.2025 - 5 U 15/24)