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Rechtstipp: Kündigung - Gibt ein Kellner Speisen ohne Bon aus, so kann er fliegen

06.11.2025

Verkauft ein KellnerSpeisen ohne Bonierung, so kann das eine fristlose Kündigung desArbeitsvertrages zur Folge haben. Wird bemerkt, dass die Kasse einesStationskellners in einem Gastronomiebetrieb für längere Zeit offenstand, undwird eine Kassenkontrolle durchgeführt, die eine positive Differenz zwischenIst- und Soll-Bestand in Höhe von 28,90 € ergab, so ist die Kündigunggerechtfertigt. Kann der Arbeitnehmer nicht ausreichend Rechtfertigungs- oderEntschuldigungsgründe für eine unabsichtlich herbeigeführte Differenzvorbringen, so bleibt es bei der Kündigung. Mit der fehlenden Erfassung dervereinnahmten Beträge im Kassensystem werde das Vermögen des Arbeitgebersgefährdet und das Vertrauen in die Redlichkeit des Mitarbeiters erschüttert.Dies gelte unabhängig von der Höhe des Schadens. (BAG, 2 AZR 508/21) - vom27.09.2022

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