Rechtstipp: Markenrecht - Eine Firma kann Großbuchstaben für das Handelsregister verlangen
Steuertipp: Abgabefrist für die Steuererklärung für 2025
Rechtstipp: Krankenversicherung - Teilrente bringt keine kostenlose Familienversicherung
Eheleute, diedadurch die Einkommensgrenze für den Zugang zur kostenlosenFamilienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung unterschreiten,indem sie ihre Rente für wenige Monate als Teilrente auszahlen lassen, habenkeinen Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung. Die Frage, ob dasGesamteinkommen von Familienangehörigen die für die Familienversicherungmaßgebliche Grenze unterschreitet, ist anhand eines längeren Zeitraums zumessen. Zwar dürften Rentner jederzeit wählen, ob sie ihre Altersrente volloder als Teilrente in Anspruch nehmen. Auch die Dauer des Teilrentenbezugskönne sie frei bestimmen. Allerdings muss das eine gewisse Stetigkeit haben,wobei in der Regel von zwölf Monate auszugehen ist. (Inzwischen ist das Gesetzgeändert. Teilrentner haben nun grundsätzlich keinen Zugang zur beitragsfreienFamilienversicherung.)(BSG, B 6a/12 KR 14/24 R) - vom 22.01.2026