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Rechtstipp: Können Müllfahrzeuge nicht "anfahren", muss der Müll gebracht werden

25.07.2025

Liegen Wohngrundstücke im so genannten Außenbereich und sind sie durch einen fast zwei Kilometer langen Wirtschaftsweg erschlossen, für den die Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten" und "land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei" gelten, so müssen sie es akzeptieren, dass die Müll-Lastkraftwagen ihre Grundstücke nicht anfahren. Sie können sich nicht dagegen wehren, den Müll selbst zu einer Sammelstelle bringen zu müssen und können keine "individuelle Lösung" fordern. Das Wegbringen des Mülls stelle keine unzumutbare Härte dar. (VwG Koblenz, 4 K 1106/24 u. a.) - vom 24.04.2025

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