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Rechtstipp: Bankenrecht: Nach mehr als 90 Jahren sind Kontoinfos nicht mehr zu holen
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Steuertipp: Passive Prozessführungsbefugnis im Fall des Wechsels der Zuständigkeit zur Familienkasse Zentraler Kindergeldservice
Rechtstipp: Können Müllfahrzeuge nicht "anfahren", muss der Müll gebracht werden
Liegen Wohngrundstücke im so genannten Außenbereich und sind sie durch einen fast zwei Kilometer langen Wirtschaftsweg erschlossen, für den die Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten" und "land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei" gelten, so müssen sie es akzeptieren, dass die Müll-Lastkraftwagen ihre Grundstücke nicht anfahren. Sie können sich nicht dagegen wehren, den Müll selbst zu einer Sammelstelle bringen zu müssen und können keine "individuelle Lösung" fordern. Das Wegbringen des Mülls stelle keine unzumutbare Härte dar. (VwG Koblenz, 4 K 1106/24 u. a.) - vom 24.04.2025