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Rechtstipp: Kfz-Haftpflichtversicherung - Fasan gegen Kopf bringt Schmerzensgeld
Sitzt ein Mann alsBeifahrer auf einem Motorrad, und wird er schwer an Kopf, Hals und Körperverletzt, nachdem ihm bei einem Tempo zwischen 130 und 140 km/h ein Fasan gegenden Motorradhelm und er über den Asphalt fliegt, so hat er Anspruch aufSchmerzensgeld aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers. DieVersicherung kann die Zahlung nicht mit der Begründung verweigern, es habe»höhere Gewalt« durch den fliegenden Fasan vorgelegen und das Motorrad selbstsei nicht in den Unfall involviert gewesen. Der Schaden ist lautStraßenverkehrsgesetz aber »bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs« entstanden.Weil der Mann sich auf dem Gefährt vorwärtsbewegt habe, sei es zu demZusammenstoß mit dem Fasan gekommen. (Hier wurden rund 17.000 € zugesprochen.)(OLG Oldenburg, 5 U 30/25) - vom 24.09.2025