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Rechtstipp: Kampfhunde - Auch eine ?Kreuzung? kann gefährlich werden

28.07.2025

Ordnungsbehörden können es einer Frau untersagen, eine Kreuzung eines American Pitbull Terriers mit einem anderen Hund zu halten. Auch bei einer solchen Kreuzung handelt es sich um einen »gefährlichen« Hund. Tritt zudem der »Phänotyp« eines American Pitbull Terriers deutlich hervor, so ist das Verbot, das Tier zu halten, nicht zu beanstanden, wenn die Rassebeurteilung zutreffend eingeschätzt ist. Die Frau muss den Hund ins Tierheim geben; ihre persönlichen Interessen sind hintenanzustellen. (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 5 A 438/22) – vom 06.05.2025

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