Rechtstipp: Jahrzehntelange Gehwegsnutzung kann nicht einfach widerrufen werden
Führt ein Gehweg,der zu einer öffentlichen Straße gehört, über ein privates Grundstück, undwurde die Nutzung - wenn auch vom Vorbesitzer des Grundstücks - jahrzehntelanggeduldet, so kann der aktuelle Besitzer diese Duldung nicht einfach widerrufen.Würde eine Sperrung des Gehweges erhebliche Gefahren für die Passanten mit sichbringen, und ist der Bereich für den Besitzer ohnehin nur sehr eingeschränktnutzbar, so darf er ihn nicht absperren. (VwG Koblenz, 2 K 1096/24) - vom13.08.2025