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Rechtstipp: Hänge-WC und Handtuchheizkörper führen nicht zur Gentrifizierung

26.06.2025

Liegen Wohnungen (hier in Berlin) in so genannten Milieuschutzgebieten (in solchen Schutzzonen soll verhindert werden, dass ärmere Bevölkerungsschichten nach Modernisierungsarbeiten von wohlhabenderen verdrängt werden, die sich gestiegene Mieten leisten können), so dürfen sie dennoch zeitgemäß umgebaut werden. Wollen Eigentümer von Wohnungen, die in solchen Zonen liegen, kleine Balkone, wandhängende WCs und Handtuchheizkörper einbauen lassen, so ist das zu genehmigen. Das darf nicht behördlich unterragt werden, weil es sich lediglich um »zeitgemäße Ausstattungsmerkmale« einer durchschnittlichen Wohnung handele. Solche Ausstattungen seien bundesweit vorzufinden und führten nicht zu einer solchen Werterhöhung der Immobilie, dass die Mieten signifikant erhöht werden würden. (VwG Berlin, 19 K 17/22 u. a.) - vom 02.04.2025

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