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Rechtstipp: Grundbesitz - Auch ein "persönlichkeitsloser" Verein darf ins Grundbuch

12.01.2026

Will ein Verein ohneRechtspersönlichkeit über seinen Notar ein Nießbrauchsrecht sowie eineBriefgrundschuld ins Grundbuch eingetragen lassen, so kann das vom Grundbuchamtnicht mit dem Argument verwehrt werden, es gehe »von einem nicht eingetragenenIdealverein aus«. Ein nicht eingetragener Verein, dessen Zweck nicht auf einenwirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, ist uneingeschränktgrundbuchfähig. Es bedürfe keiner Voreintragung in das Vereinsregister. (OLGMünchen, 34 Wx 328/24) - vom 10.02.2025

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