Steuertipp: Auch ein selten aufgesuchtes Büro kann die "erste Tätigkeitsstätte" sein
Steuertipp: Ist bei doppelter Haushaltsführung ein Stellplatz nötig, fällt er unter Werbungskosten
Rechtstipp: Fitness-Studio - Mit Mitgliedsformularen darf nicht getrickst werden
Wirbt einFitnessstudio mit einem »Herbstangebot", wonach ein Hauptnutzer gemeinsammit einer weiteren Person das Studio vier Wochen lang zu einem Preis von 39Euro testen können, so »rutscht« diese zweite Person nicht in einen festenVertrag mit dem Studio, wenn sie ein »allgemeines Mitgliedsformular«ausgehändigt bekommt und unterschreibt. Gab es kein separates Formular für dievierwöchige Probe, so konnte angenommen werden, dass das »allgemeineMitgliedsformular« für den Probezeitraum gelten sollte. Kündigt der Hauptnutzerdas Probeabo fristgerecht, so ist auch der Mitnutzer aus dem Probevertrag zuentlassen. (AmG München, 172 C 17124/24) - vom 11.02.2025