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Rechtstipp: Fahrradunfall - An einer Hecke besser mit Abstand vorbeiradeln
Ein Arzt, der mit seiner Frau auf Fahrrädern unterwegs ist, kann von der Stadt weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld verlangen (hier forderte er mindestens 2.000 € Schmerzensgeld und fast 450 € Schadenersatz), wenn er mit dem Lenker an einem Ast hängen bleibt, der aus einer Hecke herausragt, die kurz zuvor im städtischen Auftrag von einem Gartenbaubetrieb gestutzt worden ist, er stürzt und sich verletzt. Trägt er Brüche und eine Platzwunde am Kopf davon, so kann er die Stadt dennoch nicht wegen einer Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht in Anspruch nehmen. Die Stadt war wegen der geringen Verkehrswichtigkeit des Straßenabschnitts nicht verpflichtet, die Schnittarbeiten des spezialisierten Garten-Unternehmens zu kontrollieren. Der Radler hätte vielmehr so fahren müssen, dass er notfalls vor unerwarteten Gegenständen hätte bremsen und anhalten können. Auch hätte er mehr Abstand zur Hecke einhalten können. (LG Magdeburg, 10 O 240/25) - vom 30.07.2025