Steuertipp: Korrektur einer Kindergeldfestsetzung infolge einer Änderung der Verhältnisse
Steuertipp: Bestattungsvorsorge nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Rechtstipp: Ein Schein-Arbeitsverhältnis kann nicht einfach so behauptet werden
Ein Arbeitgeber(hier ging es um einen Spediteur) kann ein mit einem LKW-Fahrer bestehendesArbeitsverhältnis nicht einfach im Nachhinein für unwirksam erklären. Behaupteter, ein Vertrag sei nur zum Schein geschlossen worden, damit der Beschäftigte(als Rentner) Provisionen für vermittelte LKW-Touren kassieren kann, so muss erdas schon »überzeugend und nachvollziehbar darlegen«. Andernfalls bleibt dasArbeitsverhältnis rechtlich bestehen. Wurden monatelang Gehälter zwischen 2.000und 5.000 Euro abgerechnet, so kann der Spediteur dann später nicht einfach dieRückzahlung der Gehälter mit dem Argument verlangen, es hab einSchein-Arbeitsverhältnis bestanden. (LAG Rheinland-Pfalz, 3 SLa 203/24) - vom26.03.2025