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Rechtstipp: Eigentumswohnung - Zwei Angebote für eine Sanierung können ausreichen
Plant eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Balkonsanierung, so reicht es aus, wenn zwei Angebote dafür eingeholt werden. Ein Eigentümer kann den Beschluss der Gemeinschaft zu dem Thema nicht anfechten - auch wenn es bei derartigen Sanierungen »üblich« sei, drei Alternativ-Angebot e einzuholen. (Außerdem beanstandete der Mann hier, dass diese Angebote nicht bereits mit der Einladung zur Eigentümerversammlung verschickt, sondern lediglich während der Versammlung ausgelegt wurden.) Das Einholen von Angeboten sei kein Selbstzweck. Die Wohnungseigentümer können im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums selbst festlegen, wie viele Angebote erforderlich sind. (AmG Köln, 215 C 3/23) - vom 17.10.2023