Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Eigentumswohnung - Profitier...

Rechtstipp: Eigentumswohnung - Profitiert nur einer, so zahlt auch nur einer

06.08.2025

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann beschließen, Kosten für eine Erhaltungsmaßnahme auch dann nur einem einzigen Eigentümer aufzuerlegen, wenn die Arbeiten zwar am Gemeinschaftseigentum vorgenommen werden, aber nur der eine Eigentümer davon profitiert. In einem Fall ging es um Dachfenster, die ausgetaucht werden mussten, wofür allein der Eigentümer der Dachwohnung aufkommen sollte. In dem anderen Fall ging es um eine defekte Hebeanlage an Duplex-Parkplätzen in einer Tiefgarage. Auch hier war nur ein Eigentümer betroffen, der allein zahlen sollte. In beiden Fällen wurde die Änderung des Verteilerschlüssels anerkannt. Die Eigentümergemeinschaften haben einen weiten Spielraum, Kosten abweichend vom gesetzlichen Verteilungsschlüssel aufzuteilen. Das gelte auch dann, wenn einzelne Eigentümer komplett von Kosten befreit werden. Es muss stets der Einzelfall betrachte werden. (BGH, V ZR 81/23 u. a.) - vom 22.03.2024

Mit Freunden teilen