Rechtstipp: Eigenbedarf kann auch durch den Verkauf einer Wohnung entstehen
Besitzt einEigentümer zwei Wohnungen in einem Haus, von der er eine bewohnt und einevermietet, so darf er seinem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er dievon ihm bewohnte Wohnung umbauen lassen und neu vermieten will und mit Beginnder Arbeiten in die Wohnung seines Mieters ziehen und dort künftig wohnenmöchte. (BGH, VIII ZR 289/23) - vom 12.12.2024