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Rechtstipp: Der Vermieter muss die Namensschilder nach dem Auszug entfernen
Vermieter müssennach dem Ende eines Mietverhältnisses das Namensschild von Briefkaten undKlingeltableau entfernen. Tut er das nicht, so darf der Mieter einen Teil derfällig gewordenen Betriebskostennachzahlung zurückbehalten. Hat er dieHausverwaltung mehrfach vergeblich zur Entfernung der Namensschilderaufgefordert, so darf der Mieter dieses »Druckmittel« wählen. Vermieter habendie mietvertragliche Nebenpflicht, die Namensschilder zu entfernen.Andererseits könnte der »Rechtsschein« entstehen, dass der Mieter noch unterdieser Anschrift wohnhaft sei, was bei der Frage, ob Schriftstücke wirksamzugestellt worden sind, von erheblicher Bedeutung sein kann. dem Mieter ist esnicht zuzumuten, umständlich darzulegen, dass er unter der alten Anschrift garnicht mehr wohnt. (AmG Berlin-Kreuzberg, 13 C 244/24) – vom 12.12.2024