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Rechtstipp: Kündigung - Auch eine Schwangerschaft kann "rückdatiert" werden
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Steuertipp: Kosten für ein Insolvenzverfahren sind weder Werbung noch außergewöhnlich
Rechtstipp: Bricht die Spirale, so kann das Schmerzensgeld bringen
Bricht eine Spirale, die einer Frau zur Schwangerschaftsverhütung eingesetzt worden war, wegen eines Materialfehlers und muss sie unter Vollnarkose operativ entfernt werden, so steht der Patientin ein Schmerzensgeld zu. Das gelte jedenfalls dann, wenn der Hersteller der Spirale eine Warnung für eine Charge herausgegeben hatte, aus der auch das Exemplar stammte, das der Frau (rund 2 Jahre vor Veröffentlichung der Warnung) eingesetzt worden ist. Allerdings wurden der Frau »lediglich« 1.000 Euro zugesprochen. Verlangt hatte sie 7.000 Euro. (OLG Frankfurt am Main, 17 U 181/23) - vom 09.04.2025