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Rechtstipp: Betriebsratswahl - Für die Herausgabe von Briefwahlunterlagen ist kein Beschluss nötig
Arbeitnehmer müssenihre Abwesenheit nicht ausführlich begründen, wenn sie Briefwahlunterlagen füreine Betriebsratswahl anfordern. Ein formloses Verlangen reicht aus. EinBeschluss des Wahlvorstands ist in diesen Fällen nicht nötig. In dem konkretenFall hatten 23 von insgesamt 71 Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen formlosper E-Mail und ohne Begründung angefordert. Dem kam ein Mitglied desWahlvorstands nach, ohne eine Beschlussfassung des Wahlvorstands einzuholen.Später stellte sich deswegen die Frage, ob die Wahl wirksam war. DasBundesarbeitsgericht beurteilte das Vorgehen des Wahlvorstands-Mitglieds alsrechtmäßig. Er durfte die Briefwahlunterlagen auf bloßes Verlangen hinaushändigen oder übersenden. (BAG, 7 ABR 1/24) - vom 22.01.2025