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Rechtstipp: Betriebsratswahl - Eine Führungskraft darf in mehreren Betrieben mitwählen

19.08.2025

Ist eine Führungskraft im Rahmen einer so genannten Matrix-Organisation für mehrere Standorte einer Firma tätig (hier im IT-Bereich, wo Teams und »Organisationseinheiten« gebildet wurden), so darf sie grundsätzlich auch jeweils in den einzelnen Betrieben am jeweiligen Standort an den Betriebsratswahlen teilnehmen. Das gelte jedenfalls dann, wenn sie »nicht eindeutig einem Betrieb zugeordnet« werden kann. Es ist im Grundsatz möglich, in mehreren Betrieben wahlberechtigt zu sein. (Ob der Arbeitnehmer es in diesem konkreten Fall auch war, muss die Vorinstanz klären.) (BAG. 7 ABR 28/24) - vom 22.05.2025

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