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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Provisionen dürfen auch in Kryptowährung ausgezahlt werden

22.07.2025

Grundsätzlich können Provisionszahlungen, die einer Arbeitnehmerin vertraglich zustehen auch in einer Kryptowährung (hier ging es um Ether) ausgezahlt bekommen. Zwar handele es sich bei einer Kryptowährung nicht um Geld. Es sei aber grundsätzlich zulässig, Sachbezüge als Teil des Arbeitsentgelts zu vereinbaren, wenn dies im Interesse des Arbeitnehmers liegt. Allerdings dürfe eine solche Zahlung begrenzt werden. Der Wert der vereinbarten Sachbezüge darf die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer nicht gezwungen wird, den Sachbezug in Euro "umzutauschen" oder Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, müsse ihm zumindest der unpfändbare Betrag seines Entgelts in Geld ausgezahlt werden. (BAG, 10 AZR 80/24) - vom 16.04.2025

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