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Rechtstipp: Arbeitsrecht - »Krankenschein online« kann gefährlich werden

15.12.2025

Meldet sich einArbeitnehmer »ohne echten Arztkontakt« krank, indem er ein Attest einreicht,das auf einem Online-Fragebogen basiert - es gab weder einen Video- noch einenTelefontermin, also keine echte ärztliche Untersuchung -, so kann ihm das denJob kosten. Sieht die Bescheinigung aus wie eine reguläre Krankmeldung, so hatder Mitarbeiter »bewusst wahrheitswidrig vorgegeben, eine Arbeitsunfähigkeitsei ärztlich festgestellt worden«. Darin liege ein schwerer Vertrauensbruch.Arbeitgeber müssen sich auf die Echtheit von Attesten verlassen können.Aufgrund des heftigen Pflichtverstoßes musste der Arbeitgeber auch nicht ersteine Abmahnung aussprechen. Er durfte direkt fristlos kündigen. (LAG Hamm, 14SLa 145/25)

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