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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Eine Kündigung per Einschreiben kann ins Leere gehen
Hat ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter die Kündigung des Arbeitsverhältnisses per Einschreiben zugestellt, so reicht der Einlieferungsbeleg beziehungsweise der Sendungsstatus des Einschreibens allein nicht aus, um den Zugang der Kündigung nachzuweisen. In dem konkreten Fall ging es um eine Kündigung, die einer Arzthelferin von ihrer Chefin zugestellt werden sollte. Die legte einen Einlieferungsbeleg des Einwurf-Einschreibens vor, der die versendete Sendung dokumentierte und der Sendungsstatus bestätigte, dass die Sendung versandt wurde. Das reichte jedoch nicht. Der Zugang der Kündigung sei damit nicht bewiesen. Denn der Einlieferungsbeleg gebe keine Auskunft darüber, an wen die Sendung tatsächlich zugestellt wurde. Es sei nicht auszuschließen, dass eine andere Person im Haushalt den Brief entgegengenommen hat - oder er einfach in den Briefkasten geworden wurde. (BAG, 2 AZR 68/24) - vom 30.01.2025