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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Eine Korrektur einer Betriebsratsvergütung muss gute Gründe haben

31.07.2025

Grundsätzlich müssen freigestellte Betriebsräte so bezahlt werden, als ob sie die gleichen Karriereschritte wie ihre einstigen Kollegen gemacht hätten. Nimmt der Arbeitgeber eine Korrektur Vergütungserhöhung nach unten vor, so darf er diese nur dann wirksam durchsetzen, wenn er beweisen kann, dass sie fehlerhaft war. Mit diesem Grundsatz muss die Vorinstanz neu über den Fall entscheiden. (BAG, 7 AZR 46/24) - vom 20.03.2025

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