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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Digitale Lohnabrechnungen sind zulässig, wenn...

17.03.2025

Können Arbeitnehmer die von ihrem Arbeitgeber nur elektronisch erstellten Lohnabrechnungen an einer Stelle einsehen und gegebenenfalls auch ausdrucken, so muss er ihnen keine Lohnabrechnung in Papierform aushändigen oder zusenden. Ein digitales Personaldokument reiche aus, sofern die Möglichkeit besteh, es im Betrieb einzusehen und auszudrucken. Ergreift der Arbeitgeber Maßnahmen, damit auch die Mitarbeiter ohne Online-Zugang Zugriff auf die digitalen Abrechnungen erhalt, so entspricht das den gesetzlichen Anforderungen, wonach eine »Abrechnung in Textform« vorgeschrieben ist. Die Zustimmung des Arbeitnehmers zur digitalen Form ist dann nicht erforderlich. (BAG, 9 AZR 48/24) - vom 28.01.2025

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