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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Der Mindesturlaub kann nicht entfallen

27.05.2025

Ist ein Arbeitnehmer seit Beginn eines Jahres arbeitsunfähig krank, und einigt er sich mit seinem Arbeitgeber darauf, das Arbeitsverhältnis zum 30.04. des Jahres zu beenden, so muss der Arbeitgeber dem ehemaligen Mitarbeiter den nicht genommenen Urlaub für das Jahr anteilig abgelten. Auf den gesetzlichen Mindestanspruch auf Erholungsurlaub kann nicht verzichtet werden. (LAG Köln, 7 Sa 516/23) - vom 11.04.2025

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