Vorheriger Artikel
Rechtstipp: Mietrecht - Führt exzessives Rauchen zu echten Schäden, so zahlt der Mieter
Vorheriger Artikel
Steuertipp: Firmenwagen - Keine Steuerentlastung durch Maut- und Parkkosten bei 1%-Regelung
Rechtstipp: Arbeitsrecht - Bei Zwölf-Monats-Vertrag sind vier Monate Probezeit unangemessen
Eine Arbeitnehmerin, die als "Beraterin, Kundenbetreuung" einen auf zwölf Monate befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben hat, muss es nicht akzeptieren, dass ihr kurz vor Ende der Probezeit gekündigt wird. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Probezeit auf vier Monate angelegt war. Eine Probezeit von vier Monaten bei einem auf zwölf Monate befristeten Arbeitsverhältnis ist unverhältnismäßig und deswegen unwirksam. Ihr Arbeitsverhältnis besteht ungekündigt fort. Es sei "regelmäßig angemessen, die Probezeit auf höchstens drei Monate zu beschränken". (LAG Rheinland-Pfalz, 19 Sa 1150/23) - vom 02.07.2024