Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Arbeitsrecht - Bei Zwölf-Mon...

Rechtstipp: Arbeitsrecht - Bei Zwölf-Monats-Vertrag sind vier Monate Probezeit unangemessen

04.06.2025

Eine Arbeitnehmerin, die als "Beraterin, Kundenbetreuung" einen auf zwölf Monate befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben hat, muss es nicht akzeptieren, dass ihr kurz vor Ende der Probezeit gekündigt wird. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Probezeit auf vier Monate angelegt war. Eine Probezeit von vier Monaten bei einem auf zwölf Monate befristeten Arbeitsverhältnis ist unverhältnismäßig und deswegen unwirksam. Ihr Arbeitsverhältnis besteht ungekündigt fort. Es sei "regelmäßig angemessen, die Probezeit auf höchstens drei Monate zu beschränken". (LAG Rheinland-Pfalz, 19 Sa 1150/23) - vom 02.07.2024

Mit Freunden teilen