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Rechtstipp: 5 Euro-Verdienst im Ehrenamt ist kein sv-pflichtiges Arbeitsentgelt

20.05.2025

Betreibt ein gemeinnütziger Verein ein Museum und bezahlt er vier Personen, die abwechselnd im Bereich Einlass und Kasse (zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr) tätig waren, 5 Euro pro Stunde, so muss der Verein für diese Zahlungen keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Das gelte auch dann, wenn pro Jahr in Summe mehr als die Ehrenamtspauschale in Höhe von 720 Euro überschritten wird. Es handelt sich nicht um echtes Entgelt, sondern um eine pauschale Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten und Verpflegung. Außerdem liege die Bezahlung weit unter dem Mindestlohn und ist "evident hinter einer adäquaten Gegenleistung für die Tätigkeit zurückgeblieben". (Hessisches LSG, L 1 BA 64/23) - vom 23.01.2025

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