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Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Bundeseinheitlicher Vordruck

25.04.2024

Das durch Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 05.11.2019 (III C 3 - S 7532/18/10001) neu bekanntgegebene Vordruckmuster USt 7 A – Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung wurde laut BMF erarbeitet und ist in der aktualisierten Fassung spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I anzuwenden.

Laut BMF ist der Vordruck auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters zu erstellen. Folgende Abweichungen seien zulässig: Der Vordruck könne bei Anwendung von IT-Programmen in verkürzter Form ausgegeben werden, indem im Einzelfall nur die für die Prüfung relevanten Teile des Vordrucks ausgedruckt werden.

Von dem Vordruck könne abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich sei.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 22.04.2024, III C 5 - S 7420-a/21/10001 :001

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