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                            Anwohner-Parkgebühren: Knappen Parkraum bewirtschaften oder Kasse machen?
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                            Hebesätze Grundsteuer und Gewerbesteuer
Zweitwohnungsteuer: Einnahmequelle und „Druckmittel“
						
                            
                                
                                Kommunal
                            
                        
						
					
                Städte und Gemeinden dürfen von Einwohnern, die bei ihnen mit einem „Nebenwohnsitz“ gemeldet sind, eine „Zweitwohnungsteuer“ erheben. Steuertheoretisch wird dieses mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip gerechtfertigt: Wer finanziell dazu in der Lage ist, zusätzlich zu dem Hauptwohnsitz noch eine Zweitwohnung zu besitzen, ist offenbar besonders leistungsfähig. Die damit verbundenen Ausgaben kann man mit einer „Kommunalen Aufwandsteuer“ besteuern.