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Zweimal ausgeben geht nicht!

Bund der Steuerzahler Hessen e. V. / Presseinformation 30.05.2018

Verkaufserlös für das alte Polizeipräsidium in Frankfurt muss zum Schuldenabbau verwendet werden / Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen sollte zurückgezogen werden

Mit Verwunderung nimmt der BdSt Hessen zur Kenntnis, dass der Verkaufserlös für das ehemalige Polizeipräsidium in Frankfurt jetzt für neue Projekte ein zweites Mal ausgegeben werden soll. Mit dem Bau des neuen Polizeipräsidiums an der Adickesallee hatte der Hessische Landtag festgelegt, dass die Verkaufserlöse der alten Immobilie zur Finanzierung des Neubauprojekts eingesetzt werden sollen. So ist ab dem Haushaltsplan des Jahres 2000 durchgehend bis zum Haushaltsplan des Jahres 2006 unter dem „Kapitel 18 03 732 22 042: Neubau eines Dienstgebäudes für das Polizeipräsidium Frankfurt am Main“ fest-geschrieben, dass der Neubau durch den Verkaufserlös der Altliegenschaften finanziert werden soll.

Um dieser ursprünglichen Zweckbindung gerecht zu werden, sollten nach Auffassung des BdSt Hessen die jetzt generierten Verkaufserlöse zum Abbau der Schulden eingesetzt werden, die damals für den Neubau aufgenommen wurden. Da die Kosten des Neubaus mit über 270 Millionen Euro die Verkaufserlöse für den Altbau in Höhe von ca. 210 Millionen Euro deutlich überträfen, gebe es aus Sicht des hessischen Steuerzahlerbundes keinen Handlungsspielraum für zusätzliche Projekte, auch wenn diese durchaus nachvollziehbar und wünschenswert seien. Solche Projekte könnten aber auch im regulären Haushalt dargestellt werden. Daher entbehre der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen, der auf „zusätzlichen Mitteln“ durch den Verkaufserlös des ehemaligen Polizeipräsidiums basiere, jeglicher Grundlage und solle zurückgezogen werden.

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