Umzugskosten bei der Steuer absetzen
Steuererleichterung für Menschen mit Handicap geplant
+++ Zahnarztvergütung: Regelung für Schutzausrüstung in der Corona-Krise verlängert +++
Wegen der Corona-Pandemie entstehen den Zahnärzten zusätzliche Kosten für Schutz- und Hygienemaßnahmen. Zur unbürokratischen Hilfe hatten die Bundeszahnärztekammer und der Verband der Privaten Krankenversicherung bereits im April vereinbart, die damit verbundenen Mehrkosten zu übernehmen. Die Regelung sollte ursprünglich im Juli auslaufen und wird nun bis zum 30. September verlängert.
Im Einzelnen: Auf dieser Grundlage können Zahnärzte für jede Sitzung eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro abrechnen. Privatversicherte, die eine Zahnarztrechnung mit dieser Position bei ihrem Versicherungsunternehmen einreichen, bekommen die Pauschale erstattet, teilte der Verband der Privaten Krankenversicherung mit.