Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Wo bleibt das nötige Konsolidierungskonz...

Wo bleibt das nötige Konsolidierungskonzept?

Service GmbH / Top News / Presseinformation 22.09.2020

Bund der Steuerzahler zum Haushaltsentwurf 2021 und Finanzplan bis 2024

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert den Umgang der Bundesregierung mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse. Vor der morgigen Kabinettssitzung, bei der eine Neuverschuldung in Höhe von 96,2 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen werden soll, bringt BdSt-Präsident Reiner Holznagel das Problem auf den Punkt: „Es ist nicht akzeptabel, dass die Regierung die Schuldenbremse auch für 2021 aussetzen will, ohne einen einzigen Euro ihrer milliardenschweren Finanzreserven einzusetzen oder zu sparen, um die geplante Neuverschuldung so gering wie möglich zu halten.“

Nach der grundgesetzlichen Schuldenbremse sind im Jahr 2021 regulär 10 Milliarden Euro neue Schulden erlaubt. Doch die von Bundesfinanzminister Olaf Scholz ins Spiel gebrachte Neuverschuldung übersteigt dies um 86,2 Milliarden! Deshalb fordert der Verband ein radikales Umdenken in der Haushaltspolitik. Es ist viel zu spät, erst 2022 über Sparmaßnahmen zu diskutieren – diese Debatte ist schon heute nötig. Ziel muss ein systematisches und tabuloses Konsolidierungskonzept für den Bundeshaushalt sein, das alle Ressorts umfasst.

Diese 3 konkreten Probleme müssen jetzt angepackt werden:

1. Geplante Neuverschuldung für 2021 deutlich reduzieren!

Die Regeln der grundgesetzlichen Schuldenbremse verlangen, dass der Bund einen Eigenbeitrag zur Überwindung der Krise leistet und nicht alle Maßnahmen mit neuen Schulden finanziert. Der Bund sollte seine Finanzreserven – vor allem die Asylrücklage in Höhe von 48 Milliarden Euro – auflösen und darüber hinaus Abstriche bei den Ausgaben machen.

Zunächst müssten die Bundestagsabgeordneten in den jetzt anstehenden Haushaltsberatungen prüfen, ob die geplante Neuverschuldung nicht überdimensioniert ist. In diesem Zusammenhang sollten Corona-Hilfsmaßnahmen eingestellt werden, die schlecht laufen und nicht zielgenau wirken. Denn schon jetzt ist klar: Die im Haushalt 2020 erteilte Kreditermächtigung von 218 Milliarden Euro wird bei weitem nicht aufgebraucht werden, weil die Krisen-Hilfen und Konjunktur-Investitionen nur schleppend abfließen. So waren bis Ende August erst 70 Milliarden Euro Neuverschuldung nötig.                 

2. Alle Ausgaben auf den Prüfstand!

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 offenbart, dass nicht nur die aktuellen Corona-Maßnahmen, sondern auch die Koalitionsbeschlüsse der Vorjahre zu großen strukturellen Verwerfungen im Bundeshaushalt führen: Davon werden rund 130 Milliarden Euro in diesem Zeitraum nicht durch reguläre Einnahmen gedeckt, sondern müssen durch weitere Neuverschuldung, Rücklagen oder pauschale Einsparvorgaben finanziert werden. Die Dimension der Haushaltslöcher macht also deutlich, dass an umfassenden Einsparungen kein Weg vorbeiführt.

3. Tilgungsverpflichtungen nicht vergessen!

Einsparungen sind auch deshalb nötig, weil der Bund ab 2023 über 20 Jahre hinweg Tilgungsverpflichtungen von bis zu 204 Milliarden Euro schultern muss – durch das Aussetzen der Schuldenbremse in den Jahren 2020 und 2021. Deshalb gilt es, für diese enormen Verpflichtungen schon jetzt Vorsorge zu treffen.

Fazit und Appell von BdSt-Präsident Reiner Holznagel: „Jetzt rächt sich die ausgabenfreudige Politik der Vorjahre – die Haushaltslöcher nehmen immer größere Dimensionen an. Dauerhaft auf Schuldenhaushalte zu setzen, ist aber die falsche Lösung! Es grenzt an Arbeitsverweigerung, dass sich die große Koalition einer ehrlichen Debatte über Einsparungen immer noch verweigert. Eine generationengerechte Politik sieht anders aus!“

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland