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Wir brauchen eine Reform der Kostenerstattung

Presseinformation / Haushaltspolitik 09.09.2017

BdSt-Präsident Reiner Holznagel zur Flugbereitschaft von Politikern

Mitglieder der Bundesregierung dürfen auch die Flugbereitschaft der Bundeswehr nutzen. Dabei handelt es sich um die teuerste Form, eine dienstliche Reise durchzuführen. Wird die Flugbereitschaft für nicht dienstliche Reisen genutzt, beispielsweise für Termine der Partei, müssen die Kosten dafür erstattet werden.

Die aktuelle Diskussion hat allerdings gezeigt, dass z. B. die CDU für Reisen der Kanzlerin zu Parteiterminen nur pauschal die Kosten erstattet. Dabei gelten die Preise der Lufthansa für ein Businessflug als Grundlage. Angesichts der tatsächlich entstandenen Kosten fordert der Bund der Steuerzahler eine Reform der erforderlichen Kostenerstattung. Diese muss zeitgemäß und realitätsnah ausgestaltet sein. Wenn Politiker die Flugbereitschaft nutzen, dann muss immer die Verhältnismäßigkeit vor dem Hintergrund der Hohen Kosten für Flugzeuge und Hubschrauber geprüft werden. Eine private Nutzung sollte grundsätzlich ausgeschlossen sein und wenn diese notwendig ist, muss eine entsprechende Kostenerstattung erfolgen. Insofern müssen die Parteien künftig mehr bezahlen, wenn ihre Vertreter die Flugbereitschaft nutzen. Eine entsprechende Reform muss dringend eingeleitet werden.

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