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Wartezeit auf Steuererstattung darf nicht vom Wohnort abhängen

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. / Presseinformation 09.03.2020

Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen zu lang

Durchschnittlich 1.000 Euro erhalten Steuerzahler im Erstattungsfall vom Finanzamt zurück. Doch wie lange man darauf warten muss, hängt oft vom Wohnort ab. Generell ist die Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen mit durchschnittlich 49 Tagen zu lang. Noch ärgerlicher ist aber der Umstand, dass es vom Wohnort abhängt, wie lange man auf seine Steuererstattung warten muss. Statt eine Angleichung der durchschnittlichen Wartezeit herbeizuführen, hat der Unterschied zwischen dem am langsamsten und dem am schnellsten arbeitenden Finanzamt noch zugenommen.

Während es in der Vergangenheit gelang, die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen kontinuierlich zu reduzieren, verharrt die Bearbeitungszeit seit 2017 im Durchschnitt bei 49 Tagen, trotz einer Zunahme der sog. Autofälle. Also der Steuererklärungen, die ohne Einsatz eines Finanzbeamten durch eine Software geprüft werden.

Ein großes Ärgernis hat sich sogar noch verschärft. Die extrem unterschiedlich langen Bearbeitungszeiten zwischen den einzelnen Finanzämtern. Zum 31.12.2018 reichte die Spanne von 35 Tagen bis zu 68 Tagen. In 2019 wurde das „Turbofinanzamt“ mit 33 Tagen noch etwas schneller, während sich das langsamste Finanzamt nicht verbessern konnte und weiterhin im Durchschnitt 68 Tage für die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung benötigte. Dies bedeutet, dass manche Steuerzahler mehr als doppelt so lange auf ihre Steuerrückzahlung warten mussten, als die Steuerzahler, die bei einem zügig arbeitenden Finanzamt veranlagt wurden. Dieser Missstand muss endlich beseitigt werden.

Abhilfe könnte hier die Flexibilisierung der Zuständigkeiten bei den Finanzämtern schaffen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde die Möglichkeit eröffnet, dass das zuständige Finanzamt durch ein anderes Finanzamt unterstützt wird. Personalengpässen kann damit wirksam entgegengetreten werden. Bei Finanzämtern, die mit der Bearbeitung ihrer Steuererklärungen im Rückstand sind, sollten daher andere Finanzämter in die Abarbeitung der Steuerfälle eingebunden werden. Hierzu läuft derzeit ein Pilotversuch, nach Aussage der Finanzverwaltung mit positiven Erfahrungen.

Diese und andere Maßnahmen, wie sie von der Finanzverwaltung bereits erprobt werden, wie Rückruf- und Terminverarbeitungssysteme und eine weitergehende Digitalisierung, mit dem erklärten Ziel, hierdurch den Service gegenüber den Bürgern zu verbessern und die Bearbeitungszeiten von Steuererklärungen zu reduzieren, müssen weiter vorangetrieben werden. Denn es darf nicht vom Wohnort abhängen, wie schnell die Steuerzahler ihre Steuererstattung erhalten.

Stuttgart, 9.3.2020

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