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Von 26,5 % bis 46,06 % – was die Landkreise auf die Gemeinden umlegen

Newsticker Nordrhein-Westfalen 05.02.2018

BdSt NRW untersucht Umlagesätze der 31 Landkreise in NRW.

Bei Haushaltsberatungen in den Kommunen, bei Gesprächen über die Grundsteuer B und zu vielen anderen Gelegenheit hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW die Kreise in die Pflicht genommen: Sie sollen sparen, um die Kreisumlagen zu senken und so die Kommunen zu entlasten. Was so ein Umlagehaushalt eines Kreises eigentlich ist, erläutert der BdSt NRW.

Bei Haushaltsberatungen in den Kommunen, bei Gesprächen über die Grundsteuer B und zu vielen anderen Gelegenheit hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW die Kreise in die Pflicht genommen: Sie sollen sparen, um die Kreisumlagen zu senken und so die Kommunen zu entlasten. Was so ein Umlagehaushalt eines Kreises eigentlich ist, erläutert der BdSt NRW.

Düsseldorf. Die Landkreise sind Gemeindeverbände, die überörtliche kommunale Aufgaben wahrnehmen. Dazu gehören z.B. die Abfallwirtschaft, die Rettungsleitstellen oder auch die Jugendämter. Das verdeutlicht anschaulich, dass zwischen den kreisangehörigen Kommunen und dem Landkreis ein Spannungsverhältnis bei der Aufgabenwahrnehmung und der Finanzierung besteht. 

Einerseits geht es um die Verteilung der Aufgaben auf kommunaler Ebene. Hier ist auch gleich mit einem weitverbreiteten Missverständnis aufzuräumen: Die Kreise sind wie die ihnen angehörenden Städte und Gemeinden Kommunalkörperschaften und haben denselben Rang. Daneben nimmt der Kreis aber auch staatliche Aufgaben wahr, etwa wenn der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde im Auftrag des Landes agiert. Andererseits geht es um Verteilung der Finanzmittel – dabei vor allem um die Festsetzung der Kreisumlage.

Kreisumlage zur Deckung der Aufwendungen

Als Teil der kommunalen Familie nehmen die Kreise am kommunalen Finanzausgleich teil, der mit dem jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetz geregelt wird. Die Zuweisungen des Landes decken den Finanzbedarf der Kreise nicht. Sonstige Erträge wie Mieten und Pachten sind nicht in der Höhe zu erwarten, dass sie einen nennenswerten Beitrag zum Haushalt leisten. Ein Steuerfindungsrecht steht dem Kreis – im Gegensatz zu den Gemeinden – nicht zu. Deshalb greift § 56 Abs. 1 Satz 1 Kreisordnung NRW: Soweit die sonstigen Erträge eines Kreises die entstehenden Aufwendungen nicht decken, ist eine Umlage nach den hierfür geltenden Vorschriften von den kreisangehörigen Gemeinden zu erheben (Kreisumlage).

Damit wird offenbar, dass die Kreisumlage die einzige durch den Kreis selbst steuerbare Ertragsposition ist. Vergleichbar zu den Realsteuerhebesätzen der Städte und Gemeinden, vor allem der Grundsteuer B, ist daher ihre Bedeutung für den Kreishaushalt. Vergleichbar zu den fiktiven Realsteuerhebesätzen gibt es einen einheitlichen Umlagesatz von 39,85 % in diesem Jahr für alle Kreise nach dem jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetz. Damit hat der Umlagesatz auch Auswirkungen auf die Berechnung der Schlüsselzuweisungen, die die Kreise vom Land NRW erhalten. Das Land gleicht die Differenz aus Finanzbedarf und „fiktiver Kreisumlage“ durch Schlüsselzuweisungen aus. Mit 26,5 % ist der Hebesatz im münsterländischen Kreis Borken 2018 vergleichsweise gering und mit 46,06 % im Ennepe-Ruhr-Kreis hoch.

Weiterhin gibt es die Jugendamtsumlage nach § 56 Abs. 5 Kreisordnung NRW. Über diese werden die Aufwendungen umgelegt, die dem Kreis für die Aufgabenwahrnehmung und Einrichtungen in den kreisangehörigen Kommunen ohne eigenes Jugendamt entstehen. Sofern bestimmte Einrichtungen für einzelne Teile des Kreises vorgehalten werden und diesen zugute kommen, ist die Mehr- bzw. Minderbelastung bei der Bemessung der Umlage zu berücksichtigen (§ 56 Abs. 4 Kreisordnung NRW). 

Weitere Umlagen

Der Kreis kann Umlagebeträge, die er infolge der Mitgliedschaft in einem Zweckverband, in einem Verkehrsverbund oder in einer Verkehrsgemeinschaft aufbringen muss, in entsprechender Anwendung von Absatz 4 auf die kreisangehörigen Gemeinden umlegen.

Eine Umlage befreit natürlich den Kreis nicht davon, seinen Haushalt sparsam und wirtschaftlich zu führen. Von zahlreichen Städten und Gemeinden in NRW ist zu hören, dass sie ihre Haushalte durch Sparmaßnahmen und Steuererhöhungen zu sanieren versuchen. Die Ausgabenpolitik eines Kreises schlägt unmittelbar auf die kreisangehörigen Kommunen durch. Damit wird deutlich, dass auch die Kreise ihre Haushalte stärker konsolidieren müssen.

Übersicht über die Umlagesätze 2018 der Landkreise in NRW.

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