
"Wenn ein städtisches Unternehmen ein Millionenprojekt an die Wand fährt, dann reicht ein Pressetermin mit netten Worten nicht aus!"
13. Juli - Steuerzahlergedenktag: Bürgerinnen und Bürger haben weniger als die Hälfte ihres Einkommens zur freien Verfügung!
Von 1 Euro bleiben nur 47,1 Cent
Am Sonntag, 13. Juli, ist der Steuerzahlergedenktag 2025 / Unser Online-Rechner zeigt die individuelle Belastung / Sonderseiten zum „Belastungsbarometer“ mit Infos und Berechnungen / Appell: Kalte Progression komplett abbauen, Stromsteuer für alle senken!
Der Steuerzahlergedenktag 2025 ist am Sonntag, 13. Juli. Ab 00:49 Uhr arbeiten die Bürgerinnen und Bürger dann wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschafteten, haben sie – rein rechnerisch – in Form von Steuern und Abgaben an öffentliche Kassen abgeführt. Damit liegt die Einkommensbelastungsquote für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer-Haushalt in diesem Jahr bei voraussichtlich 52,9 Prozent. Diese Prognose hat das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) auf Basis repräsentativer Haushaltsumfragen des Statistischen Bundesamts vorgelegt. Diese Quote lässt sich auch in Form einer Münze ausdrücken: Von jedem verdienten Euro gehen 52,9 Cent an den Staat bzw. die öffentlichen Kassen – nur 47,1 Cent bleiben zur freien Verfügung.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Belastung damit um rund 0,3 Prozentpunkte gestiegen. Diese Belastung zieht vor allem bei den Sozialversicherungen an: So liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,8 Prozentpunkte höher als im Vorjahr – damals 1,7 Prozent, jetzt sind es 2,5! Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind um 0,2 Prozentpunkte gestiegen. Hinzu kommt die Energiebesteuerung: Besonders spürbar sind die höheren Sätze für die CO2-Steuer auf Kraft- und Heizstoffe – der Preis für eine Tonne emittiertes CO2 ist um 22 Prozent auf 55 Euro gestiegen. Nicht zu vergessen ist die Stromumlage für Netzentgelte, die sich mit nun 1,6 Cent pro Kilowattstunde mehr als verdoppelt hat. Klar ist aber auch: Ohne die Reform des Einkommensteuertarifs, die in diesem Jahr in Kraft trat und einen weiteren Abbau der kalten Progression bewirkte, wäre der Belastungsanstieg noch höher ausgefallen – ein Teilerfolg für den Bund der Steuerzahler.
Einzelne Berechnungen: So hoch ist die Belastung für Singles und Familien
Die von uns prognostizierte Einkommensbelastungsquote von 52,9 Prozent bezieht sich auf den Durchschnitt aller Arbeitnehmer-Haushalte in Deutschland. Das umfasst alle Haushaltskonstellationen von Singles über Alleinerziehende und kinderlose Paare bis hin zu Paaren mit Kindern und sonstigen Mehr-Personen-Haushalten. Wie sieht es hier im Einzelnen aus? Bei den alleinlebenden Arbeitnehmern ist die Belastung höher: Im Durchschnitt werden sie mit 53,8 Prozent belastet – ihr Steuerzahlergedenktag fällt erst auf Mittwoch, 16. Juli. Der Steuerzahlergedenktag für Mehr-Personen-Haushalte ist bereits am Freitag, 11. Juli – hier liegt die Belastungsquote bei 52,6 Prozent. Beiden Gruppen bleibt nicht einmal die Hälfte ihres Einkommens zur freien Verfügung.
Unser 3-Punkte-Appell: Das fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel von der Bundesregierung
1) Leistung muss sich lohnen: Aus für die kalte Progression!
„Nur nominal gestiegene, aber real unveränderte Einkommen stellen keine gewachsene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dar, die der Fiskus besteuern sollte. Es ist alarmierend, dass der Koalitionsvertrag zu diesem Thema schweigt und nur einen schwammigen Satz zum Einkommensteuertarif übrighat: Wir werden die Einkommen-steuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken.
Seit 2016 ist die Inflation zugunsten der Einkommensteuerzahler im Steuertarif berücksichtigt worden. Es wäre völlig inakzeptabel, wenn die Politik den Abbau der kalten Progression nach einer 10-jährigen `Tarif-Tradition´ ab 2026 stoppen und damit wieder zum Inflationsgewinner würde. Deshalb muss die kalte Progression im Einkommensteuerrecht verlässlich und vollständig abgebaut werden.“
2) Leben darf nicht teurer werden: Runter mit der Stromsteuer für alle!
„Union und SPD haben im Koalitionsvertrag die Sofortmaßnahme angekündigt, die Stromsteuer für alle Bürger und Unternehmen auf das europäische Mindestmaß zu senken. Insgesamt hat die Koalition ein Maßnahmenpaket angekündigt, das jeden Verbraucher um mindestens 5 Cent pro kWh beim Strompreis entlastet. Von diesem Versprechen ist nicht viel übrig: Zwar werden Unternehmen des produzierenden Gewerbes entlastet, doch ist die Stromsteuersenkung für alle Bürgerinnen und Bürger vorerst vom Tisch. Mit diesem Wortbruch geben wir uns nicht ab! Eine kurzfristige Entlastung für alle wäre ein dringend nötiges Signal – Strom ist ein lebensnotwendiges Gut!“
3) Entfernungspauschale steigt: Da wäre noch mehr drin!
„Die Kosten für Pendler sind massiv gestiegen – man denke an Kraftstoff, Reparaturen und Versicherungen! Deshalb ist die Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent schon ab dem ersten Fahrtkilometer ein guter erster Schritt. Wir halten aber 45 Cent pro Kilometer für angemessen – schließlich geht es nicht um Subventionen, sondern um eine faire Besteuerung! Wer zur Arbeit fährt, hat ganz reale Kosten, die steuerlich berücksichtigt werden müssen. Deshalb muss die Regierung mit der geplanten Erhöhung der Entfernungspauschale ernst machen!“
Unter dem Strich sollte es das politische Ziel sein, die Belastungsquote unter die 50-Prozent-Marke zu drücken. Neben steuerlichen Entlastungen kann die Bundesregierung aber noch mehr beitragen und bürgernahe Prioritäten bei ihren Ausgaben setzen: Denn wer im Koalitionsvertrag Sparmaßnahmen beim teuren Verwaltungsapparat des Bundes ankündigt, dann aber gleich neue Stellen in den Ministerien und der Bundesverwaltung schafft, hat ein Glaubwürdigkeitsproblem!
„Mit Steuern und Abgaben werden wichtige Leistungen finanziert – aber mehr als die Hälfte ist zu viel!“
BdSt-Präsident Reiner Holznagel stellt klar: „Mit Steuern und Abgaben werden wichtige Leistungen finanziert. Zum Großteil fließen die Steuer- und Beitragszahlungen in Form von staatlichen Leistungen direkt oder indirekt an die Bürger zurück. Somit haben sie in der ersten Jahreshälfte natürlich nicht umsonst gearbeitet! Zugleich legt der Steuerzahlergedenktag offen, dass immer noch mehr als die Hälfte des von Arbeitnehmern erwirtschafteten Einkommens staatlich umverteilt und verwaltet wird. Das schwächt Arbeitsanreize, belastet die Wirtschaft und stört das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen. Deshalb fordern wir eine Diskussion darüber, ob die vielen Leistungen sowie die Systeme selbst effizient sind und die hohe Belastung gerechtfertigt ist.“
Zum Hintergrund: Der Steuerzahlergedenktag
Im Rahmen der „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ (LWR) erhebt das Statistische Bundesamt detailliert und anonymisiert die Einnahmen und Ausgaben ausgewählter Privathaushalte. Die amtlichen Hochrechnungen dieser Daten liefern ein umfassendes und repräsentatives Bild der wirtschaftlichen Situation der Bürgerinnen und Bürger. Im Zuge einer Kooperation stellt das Bundesamt unserem finanzwissenschaftlichen Institut zudem Sonderauswertungen der „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ zur Verfügung. Turnusgemäß hätten Daten der aktuellen „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ (EVS) für das Kalenderjahr 2023 vorliegen müssen. Die EVS wird alle fünf Jahre ermittelt. Doch wegen methodischer Umstellungen liegt sie in diesem Jahr frühestens im Herbst vor. Daher musste das Institut die LWR des Kalenderjahres 2022 verwenden, um den diesjährigen Steuerzahlergedenktag zu kalkulieren.
In unsere Berechnungen beziehen wir nicht nur Steuern mit ein, sondern auch Sozialabgaben – dies sind die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, inklusive der Arbeitgeberbeiträge. Letztere werden formal von den Arbeitgebern an die Versicherungen überwiesen, aber von den Arbeitnehmern erwirtschaftet. Die Berücksichtigung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zu den Sozialversicherungen ist national und international wissenschaftlicher Standard. Auch die OECD berücksichtigt Sozialabgaben („social security contributions“) – zum Beispiel in ihrer jährlichen Analyse „Taxing Wages“.
- Unser neuer Online-Rechner
… für Ihren persönlichen Check:
Sie wollen wissen, wie Sie im Belastungsvergleich abschneiden? Dann nutzen Sie den BdSt-Online-Rechner! Klicken Sie sich durch unsere Fragen und lassen Sie sich auf Basis Ihrer anonymen Angaben Ihren individuellen Steuerzahlergedenktag 2025 ausrechnen: www.steuerzahler.de/steuerzahlergedenktag
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Gern können Sie unseren Online-Rechner auch auf Ihrem Online-Portal einbinden. Nutzen Sie zum Beispiel diesen Einbettungscode:
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- Unser aktuelles Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“:
Die Ausgabe Juli/August dreht sich um den Steuerzahlergedenktag: Die 7 Sonderseiten „Belastungsbarometer 2025“ bieten Informationen, Grafiken und Tabellen zum Thema. Interessierte können das Heft unter [email protected] kostenfrei anfordern, Medienschaffende wenden sich bitte an presse(at)steuerzahler.de