Verfassungsbeschwerde gegen Gemeindefinanzierungsgesetz abgelehnt
Der kommunale Finanzausgleich legt fest, welche finanziellen Mittel die Länder ihren Kommunen zur Verfügung stellen. In Nordrhein-Westfalen erfolgt diese Regelung über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG). Dabei geht es einerseits um die vertikale Verteilung, also die Frage, wie viele Mittel das Land insgesamt an die Kommunen ausschüttet. Andererseits betrifft es die horizontale Verteilung, also die Aufteilung dieser Gelder unter den einzelnen Kommunen. Genau diese horizontale Verteilung stand am 18.11.2025 vor dem Landesverfassungsgerichtshof in Münster im Mittelpunkt.
Acht kreisfreie Städte hatten Klage erhoben gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze der Jahre 2022, 2023 und 2024:
- Bonn
- Bottrop
- Dortmund
- Düsseldorf
- Köln
- Münster
- Solingen
- Wuppertal
Zentraler Kritikpunkt
Ihr zentraler Kritikpunkt: Seit 2022 enthalten die Gesetze eine Differenzierung bei den sogenannten fiktiven Hebesätzen. Für die Berechnungen werden den kreisfreien Städten höhere fiktive Hebesätze zugrunde gelegt als den kreisangehörigen Kommunen. Die klagenden Städte sehen darin einen Verstoß gegen das interkommunale Gleichbehandlungsgebot und argumentieren, dass sie höhere Hebesätze nicht freiwillig, sondern aus finanzieller Not beschließen müssten.
Dieser Sichtweise folgte das Verfassungsgericht jedoch nicht. Es stellte fest, dass kein Verstoß vorliege. Das Land habe sich „nach Ausschöpfung der umfassenden verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums […]“ für die Differenzierung entschieden. Zudem sei die Ursache höherer Hebesätze für die Frage der interkommunalen Gleichbehandlung unerheblich.
Während der Städtetag Nordrhein-Westfalen die Entscheidung als „enttäuschend“ bewertet, begrüßt der Städte- und Gemeindebund diese ausdrücklich.
Der BdSt NRW fordert
Für den Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen steht fest: Unabhängig von der Frage der Differenzierung muss die generelle Finanzausstattung der Kommunen deutlich verbessert werden. Mit gleichzeitig dauerhaften kommunalen Konsolidierungsanstrengungen lassen sich weitere Hebesatzerhöhungen vermeiden. Nordrhein-Westfalen ist weiterhin eines der Bundesländer mit den höchsten Steuer- und Gebührenbelastungen.
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