
Unsere Steuertipps für die letzten Wochen des Jahres
Der BdSt-Check 2022 zeigt, was Sie jetzt noch erledigen sollten
Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel sollten Steuerzahler noch einige Dinge erledigen, um sich Steuervorteile zu sichern. Konkrete Hinweise gibt der Bund der Steuerzahler (BdSt) in seinem BdSt-INFO-Service Nr. 37: „Steuertipps 2022: Endspurt für Steuersparer – Das sollte noch in diesem Jahr erledigt werden!“
So kann zum Beispiel noch in diesem Jahr eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie vom Arbeitgeber gezahlt werden. Zudem sollten Steuerzahler prüfen, ob in diesem Jahr noch Ausgaben für Krankheits- oder Kurkosten anfallen – dazu gehören auch Zahnarztkosten. Diese können steuerlich nur angesetzt werden, wenn der entsprechende persönliche Eigen-anteil, der einkommensabhängig ist, überschritten ist.
Bei den Werbungskosten muss übrigens der Betrag von 1.200 Euro überschritten werden, um eine weitere Steuererstattung erhalten zu können. Ausgaben wie zum Beispiel für einen Computer oder andere Arbeitsmittel sollten daher ggf. noch in diesem Jahr erfolgen, um den Betrag zu erreichen.
Unser allgemeiner Rat: Ordnung ist wichtig!
Werden Belege schon vor dem Jahreswechsel sortiert und ein Kassensturz gemacht, lässt sich zum Beispiel besser entscheiden, ob noch in diesem Jahr eine neue Brille gekauft wer-den sollte oder ob Ausgaben besser verschoben werden.