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Übertrieben großzügige Vergabe der Corona-Millionen

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 15.10.2021, Jens Ammann, ammann@steuerzahler -nrw.de

Im März 2020 hat der NRW-Landtag ein 25 Milliarden Euro schweres Sondervermögen zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes beschlossen, das NRW-Rettungsschirmgesetz. Doch dass manche Ausgaben ein Rettungsschirm-Ticket bekommen haben, ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler NRW schon sehr erstaunlich. 


Hilfen für in finanzielle Not geratene Selbstständige und Betriebe, Schutzkleidung, Tests und vieles mehr mussten finanziert werden. Ausgaben, die notwendig waren und deren Zweck unumstritten sein dürfte. Schon oft hat der BdSt NRW aber in der Vergangenheit kritisiert, dass mit dem kreditfinanzierten Sondervermögen Aufgaben finanziert werden, die es schon vor der Corona-Krise gab, die es nach der Corona-Krise noch geben wird und die nichts mit dem Virus zu tun haben. So hat das NRW- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz im August in einem Bericht über die Ausgaben aus dem Corona-Rettungsschirm aus seinem 75 Millionen Euro-Topf informiert:  
7 Millionen Euro für die Altlastensanierung, 15 Millionen Euro für die Klimaanpassung, 5 Millionen Euro für Grüne Infrastruktur,
10 Millionen Euro für die Kreislaufwirtschaft, 
28 Millionen Euro für die Waldwirtschaft, 
5 Millionen Euro für die Umweltwirtschaft, 5 Millionen Euro für das Tierwohl. 
Gefördert werden auf diese Art und Weise mit COVID-19-Mitteln Aufgaben wie: 
Altlastensanierung, insbesondere von industriell / gewerblich vorbelasteten Brachflächen,
„Klimaresilienz in den Kommunen“, also Schaffung hitzemindernder Strukturen, 
„Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“, gemeint ist die Steigerung der Verdunstungsrate im Ruhrgebiet (Hitzeminderung),
„heimische Unternehmen bei der kreislauforientierten Gestaltung von Geschäftsabläufen und bei der Entwicklung neuer Konzepte für die Produktgestaltung“, 
„neuartige ressourceneffiziente Technologien bzw. Recyclingtechnologien, die erstmalig großtechnisch zur Anwendung kommen sollen“,
„Waldaufbauhilfe“, „Digitalisierung bei der Wiederbewaldung“,
„Waldbrandprophylaxe“ sowie
„Holzbau“, also Konjunkturbelebung für die heimische Säge- und Holzwerkstoffindustrie, stärkere Nutzung des Baustoffes Holz.
Der letzte Punkt verwundert vor allem vor dem Hintergrund, dass die aktuelle Knappheit an Holzprodukten mit der totalen Auslastung der Sägeindustrie begründet wird.
Prioritäten setzen
Die anderen Beispiele sind Aufgaben und Ausgaben, die keinesfalls an sich in Frage gestellt werden. Allerdings stehen sie in keinem Zusammenhang mit der Coronakrise. Um es plakativ zu sagen: Borkenkäfer und Trockenheit haben dem Wald zugesetzt, nicht das Covid-19 Virus. 
Deshalb sollten solche Ausgaben auch nicht aus dem Corona-Rettungsschirm bezahlt werden. Wenn der „normale“ Haushalt des Ministeriums für diese Aufgaben nicht reicht, muss aufgestockt oder umgeschichtet werden. Die Aufgaben verschwinden nicht, wenn wir das Virus im Griff haben oder der Rettungsschirm seine Arbeit getan hat. Man nennt es „Prioritätensetzung“, wenn bei einer Aufstockung an einer Stelle im Landeshaushalt an anderer Stelle gespart werden muss.  
Großzügiger COVID-19-Stempel
Der Bund der Steuerzahler NRW ist der Ansicht, dass aus dem Rettungsschirm nur Ausgaben finanziert werden dürfen, deren Ursprung in der Corona-Krise liegt. Doch die Politik hat eine andere Sicht. Das Umweltministerium hat am 30. August ein Förderprogramm zur Stärkung der Klimawandelvorsorge in den Kommunen veröffentlicht. Für den Aufruf „Klimaresilienz auf kommunaler und regionaler Ebene“ stehen rund zehn Millionen Euro aus dem EU-Programm „zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie“ zur Verfügung (REACT-EU). Maßnahmen sind beispielsweise die Entsiegelung befestigter Flächen, das Anlegen von Mulden, Rigolen oder Retentionsflächen zum Rückhalt, zur Versickerung und Speicherung von Niederschlagswasser, aber auch das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie die Begrünung von Dächern und Fassaden. Und so bekommt nicht nur Landesgeld, sondern auch gleich EU-Geld den COVID-19-Stempel.

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