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+++ Ohne Fachexpertise kein Antrag +++
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Straßenbaubeiträge vor Gericht
Überbrückungshilfe Corona
Presseinformation
Für Unternehmen und Solo-Selbständige, die nach wie vor wirtschaftlich von der Corona-Pandemie betroffen sind, gibt es weitere Hilfe. Ab sofort können die Anträge für Überbrückungshilfe gestellt werden. Anders als bei der Soforthilfe, dürfen die Anträge aber ausschließlich von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern gestellt werden. Hier finden Sie weitere Informationen hierzu.