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Über 100 Kommunen erhöhen Grundsteuer B-Hebesatz

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 21.08.2023, Joscha Slowik

Die Frist, die Realsteuersätze bis zum 30. Juni – rückwirkend zum Beginn des Kalenderjahres – noch zu ändern, ist verstrichen. Der Bund der Steuerzahler NRW hat die aktuellen Zahlen für Nordrhein-Westfalen erhoben. Was der kommunale Vergleich der Hebesätze der Grundsteuern auch hinsichtlich des Vorjahrs offenbart:

Bei lediglich fünf Kommunen (Verl, Horstmar, Troisdorf, Meschede, Duisburg) ist ein Rückgang des Grundsteuer-B Hebesatzes zum Vorjahr zu verzeichnen, während auf der anderen Seite ein Anstieg bei 109 Kommunen zu erkennen ist. Die Tendenz ist folglich klar.

Die beiden Spitzenreiter bei der Anhebung des Hebesatzes sind Schermbeck mit einer Erhöhung um 255 Punkte auf 750 v. H. und Meckenheim mit 279 Punkten auf 850 v. H. Das entspricht einer prozentualen Steigerung von knapp über bzw. unter 50% des vorherigen Hebesatzes. Als Spitzenreiter bei der Senkung kommt Verl auf 20 Punkte (von 190 auf 170) bzw. eine Senkung von etwas über 10%.

An der Spitze der Hebesätze steht im Jahr 2023 Gladbeck mit insgesamt 950 v. H., zusammen mit Hürtgenwald (ebenfalls 950), gefolgt von Bönen (940) und Inden (930). Den niedrigsten Hebesatz hat Verl mit 170 v. H., gefolgt von Monheim (250) und Harsewinkel (260).

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat einen Satz von 440 v. H., gleich dem vorigen Jahr. Die größte Stadt in NRW, Köln, hat ihren Hebesatz ebenfalls nicht verändert. Dieser liegt bei 515 Punkten.

Der Mittelwert der Grundsteuer-B Hebesätze liegt im Jahr 2023 somit bei 577. Der Median wiederum bei 540, sprich, die Hälfte aller Städte und Gemeinden liegt über, die andere unter diesem Wert.

Mit Blick auf die Grundsteuerreform und deren Inkrafttreten ab 2025, hat der Bund der Steuerzahler schon länger die Sorge geäußert, dass in vielen Kommunen bis zur Umsetzung eine Erhöhung der Hebesätze zu verzeichnen sein wird. Wie viele im nächsten Jahr 2024 noch nachziehen werden, bleibt vorerst abzuwarten. Der Bund der Steuerzahler wird die Haushaltsberatungen im Herbst in den Kommunen aufmerksam begleiten. Bei weiteren drastischen Steuererhöhungen werden wir uns zu Wort melden. Dabei sind wir aber auch auf Hinweise unserer Mitglieder angewiesen.

Einen ausführlichen Zeitvergleich der Hebesätze in Nordrhein-Westfalen gibt es in der Oktoberausgabe der „NRWNachrichten“.

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